Die Kosten einer Bestattung – wie setzen Sie sich zusammen?
„Warum sind Beerdigungen so teuer?“
Viele Menschen stellen sich diese Frage, nachdem sie die Kosten einer Bestattung erfahren haben – und seien Sie ehrlich: Sie auch, sonst würden Sie diesen Artikel nun nicht lesen.
Sind Bestatter also gierige Raffzähne, die es von den Lebendigen nehmen, damit diese ihre Toten beisetzen können? Nein. Denn ein großer Teil der Bestattungskosten wird gar nicht durch das Bestattungsunternehmen erhoben.
Wir von Direktbestatter legen Ihnen transparent dar, wie sich die Kosten für eine Bestattung zusammensetzen – sei es eine Erdbestattung oder Feuerbestattung.

Wie setzen sich Bestattungskosten zusammen?
Zunächst: Bestattungskosten setzen sich aus vier Blöcken zusammen:
- die Kosten für das Bestattungsunternehmen
- die Friedhofsgebühren
- die Kosten für Trauerfeier, Redner, Blumenschmuck, Leichenschmaus
- die Kosten für den Grabstein und den Steinmetz
Die beiden ersten Blöcke – die Kosten für den Bestatter und die Friedhofsgebühren – fallen zwingend an. Die Kosten für Schmuck und Trauerfeier sowie für einen Grabstein sind hingegen optional. Sie entscheiden, ob Sie eine Trauerfeier und Blumenschmuck möchten oder ob auf dem Grab ein Stein oder lieber ein einfaches Namensschild steht.
Der offensichtlichste Posten der Bestattungskosten: das Bestattungsunternehmen
Als erstes: Um die Kosten für den Bestatter kommen Sie nicht herum. Einfach aus dem Grund, weil es in Deutschland Aufgaben gibt, die nur ein Beerdigungsinstitut übernehmen darf – beispielsweise den Verstorbenen zu überführen.
Die Arbeit eines Bestatters umfasst aber noch einiges mehr als nur die Überführung des Verstorbenen. Auch die Totenfürsorge gehört dazu. Das heißt, der oder die Verstorbene wird vom Bestatter gewaschen, frisiert und versorgt, eingekleidet und in den Sarg gebettet. Anschließend wird der oder die Verstorbene im Sarg noch einmal überführt – entweder zum Krematorium oder zum Friedhof.
Zudem übernimmt das Bestattungsinstitut die Abstimmung mit den Behörden. Wir leiten die Beurkundung des Todes beim Standesamt ein und kümmern uns um weitere Genehmigungen. Für all diese Dienstleistungen halten wir Büro- und Kühlräume, Fachpersonal sowie spezielle Fahrzeuge vor.
Zu den Dienstleistungen kommen die Sachleistungen, die bezahlt werden müssen. Der größte Posten ist dabei der Sarg. Dieser ist in Deutschland Pflicht. Es gibt allerdings unterschiedliche Ausführungen: vom einfachen Kiefernsarg bis zum Luxusmodell. Sie entscheiden also, welchen Anteil der Sarg an den Bestattungskosten ausmacht. Hinzu kommen Decke und Kissen sowie eventuell die Bekleidung, aber auch der Aufenthalt im Kühlraum.

Posten Nummer 2: die Kosten für Friedhof und Gemeinde
In Deutschland herrscht Friedhofspflicht. Das heißt, Verstorbene dürfen hierzulande nur auf einem Friedhof oder in einem speziell dafür freigegebenen Waldstück bestattet werden.
Zu den Kosten für das Bestattungsunternehmen kommen daher auf jeden Fall die Kosten für die Beisetzung und die Grabstätte hinzu; falls eine Trauerfeier auf dem Friedhof gewünscht ist, auch noch die Miete für die Trauerhalle.
Die Friedhofsgebühren müssen Sie in Ihrer Kalkulation unbedingt einplanen. Dieser Posten ist meist ähnlich groß wie der erste – die Kosten für den Bestatter –, wenn nicht sogar größer.
Die Gebühren für den Friedhof sind von Gemeinde zu Gemeinde, von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich und zudem abhängig von der Wahl der Grabstätte. Sie setzen sich aus den Kosten für die Beisetzung, die Grabstätte und die Liegezeit zusammen. Für jedes Jahr Liegezeit fällt ein bestimmter Betrag an. Dabei gibt es auch Unterschiede in der Spanne der Mindestliegezeit; meist umfasst sie einen Zeitraum zwischen 10 und 30 Jahren. Auch die Arbeit der Friedhofsgärtner, die das Grab ausheben und nach der Beisetzung anlegen, ist in den Gebühren enthalten.
In Deutschland herrscht Friedhofspflicht.
Zusätzliche Kosten bei der Bestattung: Trauerfeier, Blumenschmuck und Leichenschmaus
Im Gegensatz zu den Kosten für die Arbeit der Bestatter und den Beisetzungsgebühren sind diese Punkte optional. Sie entscheiden, ob Sie diese Posten wünschen oder nicht.
Blumenschmuck für den Sarg, die Urne oder die Trauerhalle zählt nicht zu den Dienstleistungen des Bestatters, sondern wird von Floristen geliefert. Oft werden Blumen, Bouquets und Kränze jedoch über das Bestattungsunternehmen bestellt und auf dessen Rechnung aufgeführt – damit Sie es etwas einfacher haben. Sie können aber natürlich auch selbst einen Floristen beauftragen.
Wenn Sie eine Trauerfeier wünschen, kalkulieren Sie bitte noch die Kosten für den Redner oder die Rednerin ein; ebenso wie die Miete für die Trauerhalle, falls die Trauerfeier auf dem Friedhof stattfinden soll.
Möchten Sie nach der Beisetzung mit den Trauergästen noch in ein Café, ein Restaurant oder vielleicht auch zu Ihnen nach Hause? Dann fallen noch Kosten für die Bewirtung an.
Der letzte Punkt: die Kosten für Steinmetz und Grabstein
Auch dieser Punkt ist – in einem gewissen Rahmen – optional. Denn Sie haben auch die Möglichkeit, sich eine Grabstelle auszusuchen, bei der Sie keinen Grabstein brauchen.
Wenn Sie jedoch eine Grabstelle gewählt haben, bei der ein Grabstein zu den Gestaltungsvorschriften gehört, informieren Sie sich rechtzeitig über die Kosten für den Stein. Diese beginnen bei circa 2000 Euro. Nach oben sind – abhängig von Material und Gestaltung – fast keine Grenzen gesetzt. Hinzu kommt auch noch die Inschrift. Jeder einzelne Buchstabe, der in den Stein gehauen oder darauf aufgesetzt wird, kostet.
Das Gute: Sie haben meist mindestens ein Jahr Zeit, bevor der Grabstein gesetzt werden muss. So können Sie in Ruhe die Kostenvoranschläge verschiedener Steinmetze einholen und müssen das Geld für den Grabstein auch nicht gleichzeitig mit den Bestattungskosten aufbringen.