Bestattungen: Grabstätten
Grabstätte als Reihengrab
Dabei handelt es sich um der Reihe nach angeordnete Einzelgräber auf einem Reihenfeld . Sie werden kostenpflichtig von der jeweiligen Friedhofsverwaltung vergeben, und zwar ausschließlich für die vorgeschriebene Ruhezeit von zwanzig bis dreißig Jahren. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Reihengräber gibt es entweder für die Beisetzung von Särgen oder als Urnenreihengräber ausschließlich für die Beisetzung von Urnen.