Würdigung der Verstorbenen und Wertschätzung
Ihrer Angehörigen sind keine
Frage des Preises,
sondern der Einstellung.

Bestattungen: Grabstätten

Grabstätte als Wahlgrab

Das sind Beisetzungsstätten, auf denen einer oder mehrere Plätze belegt werden können und deren Nutzungsrecht – im Gegensatz zum Reihengrab – auf Wunsch der Angehörigen nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von dreißig bis vierzig Jahren verlängert werden kann. Sie haben die Möglichkeit, die Lage der Grabstätte auf dem Friedhof auszuwählen.

Wahlgräber sind prinzipiell für die Beisetzung von Särgen und Urnen geeignet.

Je nach Friedhofsordnung kann in einem Wahlgrab für Särge auch eine oder mehrere Urnen beigesetzt werden. Bei Wahlgräbern für Urnen sind dagegen nur Beisetzungen von Urnen möglich.

Persönliche Ansprechpartner in
Ihrer Nähe:

 

Frankfurt

069 / 50 69 92 62

Ginnheimer Landstr. 109

60431 Frankfurt a.M.

 

Frankfurt Direktbestatter

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