Welche Leistungen erbringen Bestatter überhaupt?
Wir wissen alle: Wenn ein Mensch verstorben ist, braucht es ein Bestattungsunternehmen. Doch warum? Welche Leistungen übernehmen Bestatter?
Bestatter übernehmen eine Vielzahl von Aufgaben: Sie kümmern sich sowohl um die Verstorbenen als auch die Hinterbliebenen, erledigen alle nötigen Behördengänge und koordinieren die unterschiedlichen Dienstleister, die für die Bestattung zusammenkommen müssen.
Einen Überblick über die Leistungen, die Bestatter übernehmen
- Überführen der Verstorbenen in die Räumlichkeiten des Bestatters
- Waschen, Ankleiden und Einbetten der Verstorbenen
- Überführung der Verstorbenen zum Friedhof und/oder ins Krematorium
- Beratung der Hinterbliebenen und Trauerbegleitung
- Abstimmung mit dem Friedhof und der Gemeinde
- Organisieren der Trauerfeier
- Koordination aller Dienstleister und weiteren Beteiligten
- Kommunikation mit den Behörden und erledigen aller Formalitäten

Eine Leistung, die nur Bestatter übernehmen dürfen: die Überführung
Es gibt Aufgaben, die dürfen in Deutschland nur Bestatter übernehmen. Dazu gehört die Überführung von Verstorbenen. Denn die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer schreiben vor, dass die Überführung nur mit einem speziell für den Transport von Leichen ausgelegten Fahrzeug geschehen darf; also mit einem Leichenwagen.
Anders formuliert: Wer keinen Leichenwagen hat, darf keine Verstorbenen transportieren. Damit erklärt sich, warum die Angehörigen ihren verstorbenen Verwandten nicht selbst in einem Transporter vom Sterbeort zum Friedhof fahren dürfen.
Ein Verstorbener wird mindestens zwei Mal überführt: einmal vom Sterbeort in die Räumlichkeiten des Bestattungsunternehmens und einmal zum Bestattungsort. Manchmal sind auch weitere Überführungen nötig; zum Beispiel in die Gerichtsmedizin oder ins Krematorium.
Auch die Urne mit der Asche darf ausschließlich von einem Bestattungsunternehmen gefahren werden. Nur mit einer besonderen behördlichen Genehmigung dürfen auch enge Verwandte oder gesetzliche Vertreter des Verstorbenen die Urne transportieren. Allerdings gilt dabei die Auflage, dass die Urne auf direktem Weg zum Beisetzungsort gebracht werden muss.

Die weiteren Aufgaben: Einkleiden und Einbetten
Zu den Leistungen, die ein Bestatter erbringt, gehört auch das würdevolle Versorgen und Herrichten. Ganz gleich, ob eine Aufbahrung im offenen Sarg gewünscht ist oder nicht: Die Verstorbenen werden gewaschen, frisiert und eventuell auch rasiert. Sie werden angekleidet und in den Sarg gebettet.
Im Gegensatz zur Überführung muss die Versorgung des Verstorbenen nicht zwingend von einem Bestatter übernommen werden. Die Hinterbliebenen können dies auch selbst tun; zum Beispiel zuhause oder mit der Unterstützung des Bestatters im Bestattungsinstitut.

Abstimmung mit den Behörden und die Organisation der Beisetzung
Das Bestattungsinstitut übernimmt auch oft die Kommunikation mit den Behörden: Es meldet den Sterbefall beim Standesamt, beantragt die Sterbeurkunden und nimmt den Angehörigen soweit möglich alle administrativen Aufgaben ab.
Selbstverständlich gehört dazu auch die Koordination der Beisetzung und, wenn gewünscht, der Trauerfeier. Der Bestatter steht den Angehörigen bei allen Fragen zur Seite, berät sie zur Sarg- oder Urnenauswahl, der Wahl des Beisetzungsortes und des Blumenschmucks. Er übernimmt zudem die Terminabstimmung mit dem Friedhof und der Gemeinde. Auch koordiniert er die verschiedenen Dienstleister. So sorgt er unter anderem dafür, dass die Trauerhalle ansprechend dekoriert, die passende Musikauswahl gespielt und der Blumenschmuck rechtzeitig angeliefert wird. Falls gewünscht, kümmert sich das Bestattungsinstitut auch darum, eine Trauerrednerin oder einen Geistlichen für die Feier anzufragen.
Bieten alle Bestatter die gleichen Leistungen an?
Im Grunde bieten alle Bestatter mehr oder weniger das gleiche Leistungspaket an. Aber es gibt doch feine Unterschiede.
Sehr günstige Bestatter müssen an einigen Stellen Abstriche machen, damit ihre Kalkulation aufgeht. Um Zeit zu sparen, waschen sie die Verstorbenen oft nicht oder nur sehr flüchtig oder verzichten auf das Rasieren und Frisieren, falls keine Abschiednahme am offenen Sarg geplant ist.
Oftmals werden die Verstorbenen auch ins Ausland gefahren, weil dort die Einäscherung billiger ist. Wenn also das Angebot eines Bestattungsunternehmens sehr günstig ist, sollten Sie damit rechnen, dass nicht alle oben beschriebenen Leistungen komplett oder in der angemessenen Qualität erbracht werden.

Welche Leistungen bietet Direktbestatter an?
Wir bieten alle Leistung eines Bestattungsunternehmens: von der Überführung über die Versorgung bis zur Bestattung Ihres Verstorbenen.
Einen Unterschied gibt es bei uns allerdings: Aufgaben, die Sie selbst übernehmen können, überlassen wir Ihnen gerne; zum Beispiel können Sie selbst das Standesamt oder die Rentenkasse über den Tod Ihres Angehörigen informieren oder die Organisation der Trauerfeier übernehmen. Dadurch erhalten Sie von uns ein gutes Angebot, ohne Abstriche an die Qualität.