Jun 2026

Todesfall: Welche Fristen muss ich in Hessen für eine Bestattung einhalten?

Gerade in einer Zeit, in der man am liebsten innehalten und die gesamte Welt zum Stillstand bringen möchte, gilt es für die Bestattung feste Fristen einzuhalten. Das heißt: Sie müssen den passenden Bestatter finden, die Beerdigung planen und zig weitere Entscheidungen treffen. Alles innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmens.

Die Fristen unterscheiden sich dabei von Bundesland zu Bundesland: Für eine Beisetzung in Hessen gelten also zum Teil andere Zeitvorgaben als für eine Bestattung in Bayern oder Rheinland-Pfalz. Wir haben Ihnen die Fristen für Hessen zusammengestellt.

Die Fristen für eine Bestattung Hessen im Überblick:

  • Direkt nach dem Tod ist ein Arzt oder eine Ärztin zu benachrichtigen. In der Leichenschau wird der Tod offiziell festgestellt und der Totenschein ausgestellt.
  • Innerhalb von 36 Stunden muss der oder die Verstorbene von zuhause abgeholt werden. Ein Bestatter ist entsprechend vorher zu informieren.
  • Der Sterbefall muss innerhalb von drei Werktagen beim Standesamt angezeigt werden.
  • Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden.
  • Der oder die Verstorbene muss innerhalb von maximal 10 Tagen beigesetzt, bei einer Feuerbestattung innerhalb von 10 Tagen verbrannt werden.
  • Für die Bestattung der Urne hat man in Hessen bis zu 9 Wochen Zeit.

Wie viel Zeit habe ich, um jemand zu informieren?

Informieren Sie unmittelbar, nachdem Sie bemerkt haben, dass jemand verstorben ist, einen Arzt oder eine Ärztin. Denn nur Ärzte dürfen den Tod, den Todeszeitpunkt und die Todesursache offiziell feststellen.

Noch am Sterbeort wird durch den Arzt oder die Ärztin eine erste Leichenschau durchgeführt. Der untersuchende Arzt begutachtet dazu den Körper des oder der Verstorbenen und schaut nach den sicheren, ersten Todeszeichen, wie Leichenstarre oder Totenflecken.

Die Leichenschau soll direkt an dem Ort stattfinden, an dem der Mensch verstorben ist. Das heißt, Sie sollten den Körper nicht bewegen; also ihn zum Beispiel nicht aus dem Sessel ins Bett hieven.

Ist der Tod offiziell bestätigt, müssen Sie spätestens am dritten Werktag danach das Standesamt des Sterbeortes informieren. Dies übernimmt in der Regel das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut für Sie.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause verbleiben?

In Hessen dürfen Verstorbene bis zu 36 Stunden nach dem Tod noch zuhause verbleiben; sofern keine gesundheitlichen oder andere wichtigen Gründe dagegensprechen.

Doch auch wenn Sie Ihren geliebten Menschen noch etwas bei sich zuhause behalten möchten, sollten Sie frühzeitig einen Bestatter informieren. Mit diesem können Sie dann einen Termin ausmachen, wann der oder die Verstorbene überführt werden soll. So kann der Bestatter seinen Einsatz planen und Sie wissen, dass alles geregelt ist, und können sich auf den Abschied von Ihrem geliebten Menschen konzentrieren.

Auch wenn Sie 36 Stunden haben, um zuhause Abschied zu nehmen: Besprechen Sie mit dem Bestatter, wie lange Sie Ihren Verstorbenen realistischerweise bei sich zuhause lassen sollten. Dies hängt von den Umständen und Gegebenheiten ab.

Zum Beispiel: Liegt der Verstorbene an einem heißen Sommertag in einer Dachwohnung, so kann es angebracht sein, den Verstorbenen auch schon früher in gekühlte Räume zu überführen.  

Bis wann muss ich spätestens einen Bestatter beauftragen?

Idealerweise informieren Sie den Bestatter so früh wie möglich. So können Sie gemeinsam festlegen, wann der oder die Verstorbene abgeholt und in die Räume des Bestatters überführt werden soll. 

Trotzdem müssen Sie nichts überstürzen. Sie haben durchaus bis zu einem Tag Zeit, bevor Sie sich für ein Bestattungsinstitut entscheiden. Sprechen Sie mit Bestattern und holen Sie sich ein erstes Angebot ein.

Dabei ist wichtig: Entscheiden Sie nicht nur nach dem Preis. Bestattungsinstitute mit besonders günstigen Angeboten sparen meist an Aufwand bei der Versorgung der Verstorbenen. Bei der Wahl eines passenden Bestatters kommt es darauf an, dass Sie das Gefühl haben: Hier wird mein geliebter Mensch würdig behandelt.

Mindestfrist: Wann darf die Beerdigung frühestens stattfinden?

Ein Verstorbener darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod bestattet werden. Während sich die Maximal-Fristen für eine Bestattung unterscheiden, gilt diese Minimal-Frist bundesweit.

Durch die Frist von 48 Stunden soll ein Scheintod ausgeschlossen werden. Außerdem gibt es so ausreichend Zeit für weitere medizinische Untersuchungen sowie eine eventuelle Obduktion oder Spurensicherung durch die Polizei.

Soll der Körper eingeäschert werden, so darf dies ebenfalls frühestens nach 48 Stunden geschehen. Vor der Kremierung muss der oder die Verstorbene aber noch ein zweites Mal von einem Arzt begutachtet werden.

Hier geht es vor allem darum eine Straftat als Todesursache definitiv ausschließen zu können. Auch soll verhindert werden, dass Anzeichen von Behandlungs- oder Pflegefehlern sowie Vernachlässigungen unentdeckt bleiben und durch das Kremieren vernichtet werden. Erst wenn dies ausgeschlossen werden kann, wird der Körper zur Kremierung freigegeben.

Maximalfrist in Hessen: Bis wann muss ein Verstorbener bestattet werden?

Für eine Erdbestattung haben Sie in Hessen zehn Tage Zeit. Auf Antrag lässt sich diese Frist verlängern, sofern keine wichtigen Gründe dagegen sprechen.

Für eine Feuerbestattung gilt in Hessen eine Frist von bis zu neun Wochen. Dann muss die Urne spätestens beigesetzt werden.

Warum ist es nicht den Angehörigen überlassen, bis wann ein Verstorbener bestattet wird?

Die Fristen dienen zum einem dem Gesundheitsschutz, zum anderen sorgen sie dafür, dass die Verstorbenen innerhalb eines angemessenen Zeitraums bestattet werden. Zudem geben sie den Angehörigen eine Orientierung wie lange sie für etwas Zeit haben.

Ein Beispiel: Das Gesetz erlaubt es den Hinterbliebenen, den Verstorbenen bis zu 36 Stunden zuhause zu behalten. Dies gibt ihnen die Zeit sich von dem geliebten Menschen zu verabschieden und einen Bestatter zu beauftragen. Gleichzeitig verhindert die Frist, dass die Angehörigen den Abschied zu lange hinauszögern und offensichtliche Verwesungsprozesse einsetzen.

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