Bestattungspflicht: Wer muss sich um die Bestattung kümmern?
Wenn jemand stirbt, kommt schnell die Frage auf: Wer organisiert eigentlich die Bestattung?
Meist ist die Frage schnell geklärt. Doch manchmal können die Hinterbliebenen sich nicht einig werden, wer die Bestattung organisieren darf – manchmal nicht, wer die Bestattung organisieren muss. Manchmal möchten alle mitreden, manchmal möchte niemand der Angehörigen die Bestattung organisieren. Was tun?
Das deutsche Bestattungsgesetz regelt klar, wer das Recht beziehungsweise die Pflicht hat, die Bestattung eines Verstorbenen in die Wege zu leiten. Wir haben die Fragen, die am häufigsten gestellt dazu werden, zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick
- In Deutschland gilt die Bestattungspflicht. Im Bestattungsgesetz der einzelnen Bundesländer ist geregelt, wer die Beisetzung des Verstorbenen zu organisieren hat.
- Die Hinterbliebenen haben in folgender Reihenfolge die Pflicht – aber auch das Recht – die Bestattung zu regeln: Ehe- oder Lebenspartner, erwachsene Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und erwachsene Enkelkinder.
- Gibt es keine Angehörigen oder können/wollen diese die Beisetzung nicht organisieren, kümmert sich das Ordnungsamt darum und stellt die Kosten den Angehörigen in Rechnung.
- Wer die Pflicht zur Beisetzung hat, muss nicht zwingend auch für die Bestattungskosten aufkommen. Die Kostentragungspflicht liegt bei den Erben.

Es ist klar geregelt, wer die Bestattung organisieren muss
In Deutschland muss jeder Verstorbene bestattet werden. Das es heißt: Es besteht eine Bestattungspflicht. Doch wer muss sich darum kümmern, die Beisetzung in die Wege zu leiten?
Wenn der oder die Verstorbene nicht bereits zu Lebzeiten alles geregelt und eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen hat, fällt die Aufgabe den Angehörigen zu; in folgender Reihenfolge: Ehe- oder Lebenspartner, erwachsene Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und erwachsene Enkelkinder.
In den meisten Fällen regeln die Angehörigen unter sich, wer die Bestattung organisiert; oft geschieht dies gemeinschaftlich. Für den Fall, dass es aber einmal nicht so harmonisch zu geht, hat der Gesetzgeber klar geregelt, wer für die Bestattung zuständig ist. Die Angehörigen können also nicht einfach irgendjemanden den Schwarzen Peter zuzuschieben oder sich streiten, wer welche Entscheidungen treffen darf. Die Verantwortlichen sind klar benannt.
Wer muss für die Kosten der Bestattung aufkommen?
Eine der Fragen, die immer wieder aufkommt, lautet: „Wenn ich bestattungspflichtig bin, bin ich dann auch verpflichtet die Kosten zu tragen?“. Die Antwortet ist: „Nur, wenn Sie auch gleichzeitig der Erbe des Verstorbenen sind. Ansonsten nicht.“
Wer für die Bestattung zuständig ist, muss nicht automatisch die Kosten dafür tragen. Denn es gibt einen Unterschied zwischen der Bestattungspflicht, im Bestattungsgesetz geregelt, und der Kostentragungspflicht, im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Die Bestattungspflicht regelt, wer die Bestattung organisieren muss. Also wer sich darum kümmern muss, dass ein Bestatter beauftragt und der verstorbene Mensch würdig beigesetzt wird. Die Kosten für die Bestattung müssen dann von den Erben getragen werden. Sie gelten als Nachlassverpflichtungen.
Wer ist Erbe? Gibt es kein Testament so greift die gesetzliche Erbfolge – und diese entspricht der Reihenfolge der Bestattungspflicht: Ehe- bzw. Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder. Gibt es ein Testament, dann sind dort genannten Erben verpflichtet die Bestattungskosten zu tragen.
Keine emotionale Verbindung: Muss ich die Beisetzung trotzdem organisieren?
Ist der geliebte Opa, die warmherzige Tante, die Mutter oder gar eines der eigenen Kinder verstorben, dann ist es meist keine Frage, dass man die Bestattung organisieren möchte; als letzter Liebesdienst.
Doch was ist, wenn man die Bestattung eines Menschen in die Wege leiten soll, zu dem man keine emotionale Verbindung hatte, ja, den man vielleicht gar nicht mochte.
Was ist, wenn man als (erwachsenes) Kind auf einmal die Beerdigung des Vaters organisieren soll, der einen seit dem 4. Lebensjahr nicht mehr besucht hat? Der vielleicht nie den Unterhaltsverpflichtungen nachgekommen ist? Den man das letzte Mal zu Weihnachten 1988 sah?
Auch wenn es nachvollziehbar ist, dass man in manchen Fällen, keine Lust hat, sich um alle Formalitäten für die Beisetzung zu kümmern. Eine fehlende emotionale Bindung, hebelt die Pflicht für die Beisetzung des Verstorbenen zu sorgen, nicht aus.
Bin ich verpflichtet mich und die Bestattung zu kümmern, auch wenn ich das Erbe ausschlage?
Ja. Die Bestattungspflicht ist unabhängig davon, ob man das Erbe annimmt. Also auch, wenn man das Erbe des Vaters, mit dem man keinen Kontakt hatte, ausschlägt, bleibt die Pflicht, die Bestattung zu organisieren, bestehen.
Anders sieht es aus mit den Kosten. Die Kosten für die Bestattung haben die Erben zu tragen. Wenn man also das Erbe ausschlägt, müssen zunächst die anderen Erben für die Kosten aufkommen.
Schlagen alle Erbberechtigten das Erbe aus, werden die potenziell unterhaltspflichtigen Verwandten herangezogen. Das können Ehe- oder Lebenspartner oder auch die erwachsenen Kinder sein.
Bestattungspflicht: Was geschieht, wenn niemand die Bestattung organisieren will oder kann?
Hat der oder die Verstorbene keine Bestattungsvorsorge abgeschlossen und gibt es auch keine Angehörigen, die sich um die Beisetzung kümmern, übernimmt das Ordnungsamt die Organisation der Beisetzung. So ist sichergestellt, dass der verstorbene Mensch auf jeden Fall bestattet wird.
In der Regel erhält der oder die Verstorbene dann eine einfache Feuerbestattung ohne Trauerfeier und die Urne wird in einem Rasengrab auf dem Friedhof beigesetzt.
Wichtig: Die Kosten für die Bestattung stellt das Ordnungsamt dann den Erben in Rechnung. Die Bestattungskosten gelten dabei als Nachlassverbindlichkeiten.
Und wenn nach der Beisetzung noch Angehörige gefunden werden? In diesem Fall müssen diese dann die Bestattungskosten im Nachhinein tragen. Auch wenn das Ordnungsamt die Bestattung organisiert und die Kosten vorgestreckt hat.
Was ist, wenn ich eine Bestattung organisieren muss, doch nicht vor Ort bin?
Die Frage ist heutzutage einfach zu beantworten: Sie können die Bestattung komplett online organisieren. Denn alles, was Sie in einem Büro besprechen und aussuchen können, können Sie auch online besprechen und aussuchen.
Kontaktieren Sie uns. Wir von Direktbestatter kümmern uns um die Überführung und Versorgung des oder der Verstorbenen und leiten alles für eine würdevolle Beisetzung in die Wege. Sie haben währenddessen die Zeit anzureisen. Falls Sie auch zur Beisetzung nicht vor Ort sein können, sind wir stellvertretend für Sie da und kümmern uns um einen würdigen Abschied für Ihren Verstorbenen.